BGH - Beschluß vom 19.07.2000
XII ZB 80/98
Normen:
BGB § 1906 Abs. 1 Nr.1; FGG § 28 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
OLG Saarbrücken,

Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

BGH, Beschluß vom 19.07.2000 - Aktenzeichen XII ZB 80/98

DRsp Nr. 2000/6287

Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

Vorläufige Unterbringungsmaßnahmen aufgrund einstweiliger Anordnung, die gem. § 70 h Abs. 2 S. 1 FGG auf längstens sechs Wochen begrenzt sind, können auch nachträglich auf ihre Zulässigkeit überprüft werden (im Anschluß an BVerfG Beschluß vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27, 38 ff.). Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof sind nicht mehr gegeben, nachdem alle Instanzgerichte ihre frühere, abweichende Rechtsauffassung aufgegeben haben.

Normenkette:

BGB § 1906 Abs. 1 Nr.1; FGG § 28 Abs. 2 ;

Gründe: