I.
Der am 28.3.1999 im Alter von 71 Jahren verstorbene Erblasser war verheiratet. Seine Ehefrau ist vorverstorben. Aus der Ehe stammen zwei Kinder, die Beteiligten zu 2 und 3.
Der Erblasser verfaßte am 15.12.1995 ein privatschriftliches Testament, in dem er die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin einsetzte und seine Ehefrau sowie die Beteiligten zu 2 und 3 mit Vermächtnissen bedachte. Außerdem ordnete er Testamentsvollstreckung an und bestimmte den Beteiligten zu 4 zum Testamentsvollstrecker. Dieser nahm nach Eröffnung des Testaments das Amt an; seinen Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses stellte das Nachlaßgericht zurück.
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