Die zulässige - insbesondere frist- und formgerecht eingelegte - Berufung des Antragstellers hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht den Antragsteller zur Zahlung von monatlich 203,00 EUR nachehelichen Unterhalt verurteilt.
In dieser Höhe ist der Antragsteller leistungsfähig und die Antragsgegnerin bedürftig. Befristungsgründe bestehen nicht.
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