Der Kläger ist Beamter und wurde in den Streitjahren 1997 bis 2000 mit seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau zusammenveranlagt. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen, für die Kindergeld gewährt wurde.
Am 13.02.2002 erließ das Finanzamt Einkommensteuer-Änderungsbescheide für die Veranlagungszeiträume 1997 bis 1999, in denen es den in den ursprünglichen Bescheiden jeweils enthaltenen Vorbehalt der Nachprüfung aufhob. Dagegen legte der Kläger am Montag, dem 18.03.2002 (Frühleerung 19.03.2002) Einspruch ein und begründete diesen u.a. damit, er sei steuerlich mit seinen vier Kindern in verfassungswidriger Weise systematisch benachteiligt worden.
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