Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. April 2009 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. März 2007 geändert. Die Klagen werden insgesamt abgewiesen.
Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts werden zurückgewiesen.
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