I.
Der Beteiligte zu 1. ist der leibliche Vater des Kindes J... J... und tunesischer Staatsangehöriger. Er wendet sich gegen die Ersetzung seiner Zustimmung in die Adoption des Kindes durch das Vormundschaftsgericht. Der Beteiligte zu 1. hat am 11.12.2002 die leibliche Mutter des Kindes, Frau K... J..., getötet. Für diese Tat verurteilte ihn das Landgericht Cottbus am 21.07.2003 (Az.: 21 KS 1/03) zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Totschlags.
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