I. Die am 14. April 1979 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 3. Februar 1999 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 9. Dezember 1999 geschieden (insoweit rechtskräftig seit dem 16. März 2000) und der Versorgungsausgleich geregelt.
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