1. Die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland - Wehrbereichsverwaltung West - gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 23.März 2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin. Es bleibt bei der Kostenentscheidung 1. Instanz.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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