I.
Der geschiedene Kläger ist Vater der Beigeladenen (geboren am 28. Februar 1984).
Für Mai bis Juli 2003 leistete der Kläger für die Beigeladene monatlich Unterhalt von 300 EUR.
Mit Urteil des Amtsgerichts Weilheim vom 17. Dezember 2004 wurde entschieden, dass der Kläger der Beigeladenen für März bis September 2003 rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 2.208 EUR und ab Oktober 2003 monatlich Unterhalt in Höhe von 204 EUR zu leisten habe.
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