Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre beiden Kinder auf den Kindesvater.
1. Aus der seit dem 10. Dezember 2005 rechtskräftig geschiedenen Ehe der Beschwerdeführerin und des Vaters gingen ein im Oktober 1997 geborener Sohn und eine im Januar 1999 geborene Tochter hervor. Der Vater zog im Juni 2003 aus dem ehegemeinsamen Hausanwesen aus und ließ die Kinder bei der Mutter.
a) Auf Antrag der Beschwerdeführerin übertrug das Amtsgericht mit Beschluss vom 12. September 2006 dieser das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder.
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