Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß §
I. Die Antragstellerin - in Prozessstandschaft vertreten durch das Stadtjugendamt der Stadt M. und durch ihre Verfahrenspflegerin - begehrt die Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung, wonach ihren Eltern die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen der Gesundheitsfürsorge für sie entzogen worden und das Stadtjugendamt der Stadt M. zu ihrem Pfleger bestellt worden ist.
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