I.
Das Amtsgericht bestellte für die vermögende Betroffene einen Diplom-Sozialpädagogen (FH) zum Betreuer. Der Aufgabenkreis umfasst seit der Verlängerung der Betreuung am 18.8.2000 Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Entscheidung über die Unterbringung, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidung über Fernmeldeverkehr, Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim-, Pflegevertrags. Hinsichtlich der Vermögenssorge besteht ein Einwilligungsvorbehalt.
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