AG Oberhausen, vom 05.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 55 F 1272/09
OLG Düsseldorf, vom 10.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen II-8 WF 211/09
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.d. bewilligten Verfahrenskostenhilfe bei nicht vorgeschriebener Vertretung durch einen Rechtsanwalt aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage und der Rechtslage; Herausbildung von Regeln für die grundsätzliche Beiordnung eines Rechtsanwalts für bestimmte Verfahren einer mittellosen Partei unter Berücksichtigung der einzelfallbezogenen Prüfung; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts allein wegen einer schwierigen Sachlage oder allein wegen einer schwierigen Rechtslage; Umstand der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter als Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sachlage oder der Rechtslage
BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - Aktenzeichen XII ZB 232/09
DRsp Nr. 2010/12985
Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.d. bewilligten Verfahrenskostenhilfe bei nicht vorgeschriebener Vertretung durch einen Rechtsanwalt aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage und der Rechtslage; Herausbildung von Regeln für die grundsätzliche Beiordnung eines Rechtsanwalts für bestimmte Verfahren einer mittellosen Partei unter Berücksichtigung der einzelfallbezogenen Prüfung; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts allein wegen einer schwierigen Sachlage oder allein wegen einer schwierigen Rechtslage; Umstand der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter als Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sachlage oder der Rechtslage
a) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist. Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.