Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Offenburg vom 18.06.2010 (2 F 135/08) wie folgt geändert:
Auf die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 07.01.2010 (2 F 135/08) dahingehend abgeändert, dass zuzüglich zur festgesetzten Vergütung von 630,70 € eine weitere Vergütung für die Einigung in der Folgesache Versorgungsausgleich von 85,00 € zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt wird.
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Festsetzung einer Einigungsgebühr für die Protokollierung eines Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem Ehescheidungsverfahren.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|