I.
Für den Betroffenen. ist seit 27.10.1993 ein Berufsbetreuer mit den Aufgabenkreisen Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung und Vermögensverwaltung bestellt. Am 24.8.2000 verlängerte das Amtsgericht die Betreuung. Die Beschwerde, mit der der Betroffene die Bestellung eines anderen Betreuers erreichen wollte, hat das Landgericht am 22.1.2001 zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Betroffene mit der weiteren Beschwerde.
II.
Das zulässige Rechtsmittel führt zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht.
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