Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Bis zur Erledigung auf bis zu 40.000 €, danach auf bis zu 22.000 €.
Die Kläger haben nach Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Beklagten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Der Beklagte hat sich der Erledigungserklärung angeschlossen.
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