Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 7. Oktober 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des vorliegenden Berufungsverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für die Berufungsinstanz werden nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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