Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 17. Juli 2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 11. August 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Wolfenbüttel vom 23. Januar 2015 (
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 180.300 € für die anwaltliche Vertretung des Beteiligten zu 1.
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