Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Beschränkung der Anwaltsbeiordnung auf die "kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwaltes mit Niederlassung im Bezirk des Verfahrensgerichts" entfällt.
1. Für ein von der in Stadt1 wohnhaften Antragstellerin beabsichtigtes Scheidungsverfahren begehrt sie die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., Stadt2.
Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Familiengericht ihr Verfahrenskostenhilfe für die 1.Instanz unter Beiordnung des benannten Rechtsanwalts, allerdings unter der Einschränkung der "kostenrechtlichen Bedingungen eines Rechtsanwaltes mit Niederlassung im Bezirk des Verfahrensgerichts".
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