I.
Das am 05.09.1982 in S. geborene Kind S. (Bet. Nr. 1) ist aus der inzwischen geschiedenen Ehe der Mutter D. gesch. S. geb. F. (Bet. Nr. 2) mit Herrn S. (Bet. Nr. 3) hervorgegangen. Beiden Eltern steht die elterliche Sorge für die Beteiligte Nr. 1 gemeinsam zu.
Die Beteiligte Nr. 2 ist seit dem 10.03.2000 mit ihrem jetzigen Ehemann, Herrn D. (Bet. Nr. 4), verheiratet.
Am 27.04.2000 haben die Beteiligten Nr. 2 und Nr. 3 durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten in J. der Beteiligten Nr. 1 ihren Ehenamen "D." erteilt; die Beteiligte Nr. 1 und ihr zusammen mit der Mutter sorgeberechtigter Vater, der Beteiligte Nr. 3, haben in die Namenserteilung eingewilligt (As. 5). Die Erklärungen wurden durch den Standesbeamten in J. öffentlich beglaubigt (As. 5).
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