I.
Die Beteiligte zu 1 ist die Mutter des geborenen Kindes, dessen Vaterschaft der Beteiligte zu 2 mit Zustimmung der Beteiligten zu 1 anerkannt hat. Das Verfahren betrifft die vom Standesbeamten der Beteiligten zu 3 einstweilen zurückgestellte Beurkundung der Geburt dieses Kindes.
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