Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 22.03.2012 wird mit der Berichtigung dahingehend, dass der Antragsteller 12 % (statt 18 %) der erstinstanzlichen Kosten zu tragen hat, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 14.461,71 Euro.
Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Vergleichs, den sie vor dem Landgericht Darmstadt zu einer Immobilie geschlossen haben, die Teil der bestehenden Gütergemeinschaft in Liquidation ist, sowie um Schadensersatzansprüche.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|