Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Amtsgerichts Familiengericht - Hannover vom 3. Dezember 2009 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Berufungsstreitwert: Gebührenstufe bis 12.000 €.
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