Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Hall - vom 07.05.2014 wird mit der Maßgabe
zurückgewiesen,
dass der Betrag von 250.000,00 € bis zum 31.12.2015 gestundet wird.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 250.000,00 €
A)
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch um die Folgesache Zugewinn.
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