Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. September 2008 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
2.Beschwerdewert: 2.000 €
I.
Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Die am 12. August 1964 geborene Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der am 2. März 1961 geborene Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) schlossen am 24. Februar 1984 die Ehe. Aus der Ehe gingen zwei gemeinsame (1993 und 1994 geborene) Kinder hervor. Der Scheidungsantrag der Ehefrau wurde dem Ehemann am 11. Januar 2007 zugestellt. Das Amtsgericht hat die Parteien mit Verbundurteil vom 7. April 2008 geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
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