Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 28.11.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brilon vom 18.10.2011 wird zurückgewiesen.Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.260,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|