Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Michelstadt vom 13.5.2015, Az. 42 F 1/15 S, wird im Ausspruch zum Versorgungsausgleich unter II. um eine neue Ziffer 3 wie folgt ergänzt:
3. Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei den Deutschen Rentenversicherung Bund ... findet nicht statt.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1000,-- Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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