Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 12.05.2014 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen hinsichtlich der Versorgungen der Antragstellerin und des Antragsgegners bei der Q Lebensversicherung AG abgeändert:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Q Lebensversicherung AG zur Versicherungsnummer 8xx60xx50xx-1-xx findet nicht statt.
2. 3. 4.
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