1. Die Beschwerden der Antragstellerin und der weiteren Beteiligten zu 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 14. Dezember 2012, Az.: 8 F 409/10 VA, werden zurückgewiesen
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und die weitere Beteiligte zu 6.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.750,-- € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die gemäß §§ 58 ff., 228 FamFG statthaften und auch im Übrigen zulässigen Beschwerden der Antragstellerin und der weiteren Beteiligten zu 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 14. Dezember 2012 sind nicht begründet und waren deshalb zurückzuweisen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|