Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 4. wird der am 01. Februar 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jever im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziffer II des Tenors) geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
I. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungskontonummer ........................... zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 23,1089 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto zur Nr. ...................... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. Dezember 2001, übertragen.
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