AG Recklinghausen, vom 29.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 45 F 75/11
Durchführung des Versorgungsausgleichs; Berechnung der Ausgleichsrente gem. § 20 Abs. 1 VersAusglG
OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.2013 - Aktenzeichen 10 UF 159/12
DRsp Nr. 2013/13765
Durchführung des Versorgungsausgleichs; Berechnung der Ausgleichsrente gem. § 20 Abs. 1VersAusglG
1. Die auf einer Berufstätigkeit des Ausgleichspflichtigen im Ausland (hier: Korea) beruhende Erhöhung eines Rentenanrechts bleibt im Rahmen des Versorgungsausgleichs unberücksichtigt.2. Die Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind im Rahmen des § 20 Abs. 1 S. 2 VersAusglG auch dann zu berücksichtigen, wenn das Renteneinkommen des Ausgleichspflichtigen die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet (entgegen OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1870, 1871f).3. Unterhaltsleistungen des Ausgleichspflichtigen sind bei der Berechnung der Ausgleichsrente nach § 20 Abs. 1VersAusglG zu berücksichtigen.
Tenor
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