Auf die Berufung der Klägerin zu 2. wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 19. Februar 2010 teilweise geändert und der Beklagte weiter verurteilt, an die Klägerin zu 2. ab 1. Juni 2010 unbefristet monatlich im voraus einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 500 € zu zahlen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben. die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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