Die Parteien streiten um die Abänderung eines Anerkenntnisurteils über Kindesunterhalt.
Der am 15. Mai 1957 geborene Kläger ist der Vater der beiden Beklagten, nämlich der am 8. Juni 1989 geborenen S. und des am 7. Mai 1990 geborenen R. Die Kinder stammen aus seiner geschiedenen Ehe mit deren inzwischen wieder verheirateter Mutter, in deren Haushalt sie leben.
Der Kläger hat nach dem Besuch der Sonderschule den Beruf des Maurers erlernt und seine Ausbildung als Teilfacharbeiter abgeschlossen. Bis 1997 hat er in diesem Beruf gearbeitet. Seit seiner krankheitsbedingten Entlassung ist er - abgesehen von kurzzeitigen Beschäftigungen als Melker und als Hausmeister - arbeitslos. Mit Bescheid vom 15. August 2002 wurde bei ihm eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % anerkannt. Seit dem 7. August 2003 lebt der Kläger zusammen mit seiner Lebensgefährtin in Bayern.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|