I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) lebt von ihrem Ehemann (E) dauernd getrennt, seitdem dieser seinen Wohnsitz im Juni 1989 vom Inland nach Monaco verlegt hatte.
Am 13. September 1989 schlossen die Eheleute einen als "Ehevertrag und Getrenntlebensvereinbarung" bezeichneten notariell beurkundeten Vertrag. Darin verpflichtete sich E, an die Klägerin auf deren Lebensdauer einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 10 000 DM zu zahlen. Ein weiterer Betrag von 50 000 DM jährlich sollte auf die Lebensdauer der Klägerin, längstens jedoch für 20 Jahre gezahlt werden. Beide Beträge waren wertgesichert und auch bei einer Wiederverheiratung der Klägerin sowie nach dem Tod des E von dessen Erben in voller Höhe weiterzuzahlen.
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