1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Konstanz vom 31.05.2010 geändert:
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt. Ihr wird als Verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt S., K., beigeordnet.
Die Antragstellerin hat ab Aufforderung monatliche Raten von € 75,00 auf die bewilligte Verfahrenskostenhilfe zu leisten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|