I. Die 1969 geborene Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der 1964 geborene Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben am 4. Juni 1993 die Ehe geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde dem Ehemann am 25. Februar 1999 zugestellt. Das am 3. April 2001 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - ist zum Scheidungsausspruch rechtskräftig.
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