I.
Die Beteiligten sind Söhne der 1996 im Alter von 74 Jahren verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war nach ihrem 1978 vorverstorbenen Ehemann aufgrund Ehe- und Erbvertrags alleinige Erbin u.a. des umfangreichen Grundbesitzes mit landwirtschaftlichem Betrieb geworden. Aus ihrer Ehe stammen acht Kinder, u.a. die Beteiligten zu 1 und 2, die um das Erbe streiten.
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