AG Ludwigshafen a. Rhein, - Vorinstanzaktenzeichen F 69/00
Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei Verständigung der Eltern über Sorgerecht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 2 WF 99/00
DRsp Nr. 2001/7010
Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei Verständigung der Eltern über Sorgerecht
»1. Die Anhörung von Eltern, Kindern und Jugendamt im Sorgerechtsverfahren ist nicht stets als Beweisaufnahme im Sinne von § 118 Abs. 1 Nr. 3BRAGO zu bewerten.2. Eine Verständigung der Eltern über das Sorgerecht löst auch auf der Grundlage der Neufassung des § 1671BGB eine Vergleichsgebühr nicht aus (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, vgl. KostRsp. § 23BRAGO Nr. 7).«