A. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge hinsichtlich des Anteils des am 4. März 1980 mit letztem Wohnsitz im damaligen Westteil Berlins gestorbenen Erblassers an einer ungeteilten Erbengemeinschaft, zu der ein Grundstück in der ehemaligen DDR gehörte. Dieses Grundstück stand ursprünglich im Eigentum der ebenfalls in Westberlin wohnenden Eltern des Erblassers. Der Vater starb 1974 und wurde von der Mutter allein beerbt. Diese starb am 15. Mai 1978. Kraft Gesetzes wurden ihre drei Söhne, darunter der Erblasser, ihre Erben. Der Erblasser errichtete am 4. Juli 1978 das folgende eigenhändige Testament:
"Hiermit setze ich ... meine Freundin (Braut) ...[die Beteiligte zu 2)] und die Tochter meines Bruders ...[die Beteiligte zu 1)] als Erben ein. Meine Wohnung, Sparkonto, Girokonto, BSV-Konto, Bausparvertrag, Aktien und Schmuck. Das soll zu 2 gleichen Teilen geteilt werden ..."
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