1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Abteilung für Familiensachen - Gera vom 13. September 2012 - 2 F 657/12 - wird verworfen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 Euro festgesetzt.
I.
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