I.
Die Parteien waren seit 16. Juni 1989 miteinander verheiratet und leben seit Oktober 2003 getrennt voneinander. Mit Urteil vom 01. März 2006 wurde ihre Ehe rechtskräftig geschieden. Die Klägerin beansprucht für die Zeit ab Oktober 2003 bis zur Rechtskraft der Scheidung Trennungsunterhalt, zuletzt in Höhe eines Teilbetrages von 25.880,00 EUR.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|