I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Diez vom 16.04.2010 aufgehoben.
II. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III. Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.
IV. Der Antragsgegnerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt H..., K..., bewilligt.
V. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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