Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 26. April 2010 in der Fassung des Beschlusses vom 6. Mai 2010 - 161 F 15928/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.
Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Beschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|