Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht (Rechtspflegerin) - Oberhausen vom 29.04.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Wert für das Beschwerdeverfahren: 3.000 EUR.
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