Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fulda - Familiengericht - vom 19.1.2016 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
Die zulässige, insb. statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 19.1.2016 mit dem das gegen die Sachverständige A gerichtete Befangenheitsgesuch zurückgewiesen worden ist, hat in der Sache keinen Erfolg.
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