AG Offenbach, - Vorinstanzaktenzeichen 312 F 1912/05
Beschwerdewert einer Streitwertbeschwerde
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.08.2007 - Aktenzeichen 5 WF 44/07
DRsp Nr. 2009/13682
Beschwerdewert einer Streitwertbeschwerde
Der Wert der Beschwer der Partei, die eine niedrigere Streitwertfestsetzung anstrebt, ergibt sich aus dem wahren üblichen Gebührenunterschied dieser Instanz für Gerichts- und Anwaltskosten, einschließlich der Umsatzsteuer (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, Rn. 10 zu § 68GKG), die sie nach der Kostenentscheidung des Gerichts zu tragen hat.