Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 13. Januar 2014 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 3 verworfen.
Beschwerdewert: 4.840 €
I.
Die am 12. Juli 1991 geschlossene Ehe der Antragstellerin mit Herrn Manfred S. wurde auf einen am 22. Dezember 2007 zugestellten Scheidungsantrag im Jahr 2008 geschieden und die Folgesache Versorgungsausgleich abgetrennt. Manfred S. ist am 7. November 2011 verstorben und von der Antragsgegnerin beerbt worden.
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