I.
Die am 10.3.1970 im Alter von 69 Jahren verstorbene Erblasserin war geschieden und kinderlos. Sie hinterließ ein handschriftliches Testament vom 1.1.1966, welches auszugsweise folgende testamentarische Verfügungen enthält:
"Ich ... möchte eine Erbgemeinschaft für meinen Besitz. Die Erben sind:
... (acht Personen, darunter die Beteiligten zu 1 bis 7)...
Ein Haus kann verkauft werden und der Erlös kann gerecht verteilt werden. Davon sollen auch die weiteren Zuwendungen erledigt werden. Innerhalb der nächsten 10 Jahre, das ist 1975, soll kein Haus mehr verkauft werden.
Der Besitz ist gemeinsam zu verwalten. Nach Bildung von Rücklagen für Reparaturen ist der jährliche Überschuß zu verteilen.
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