AG Siegburg, vom 05.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 512/00
Beschwerde gegen Eintragung eines Sperrvermerks in die Sparbücher der Kinder
OLG Köln, Beschluß vom 09.03.2001 - Aktenzeichen 27 UF 54/01
DRsp Nr. 2001/11672
Beschwerde gegen Eintragung eines Sperrvermerks in die Sparbücher der Kinder
Die Anordnung des Familiengerichts, einen Sperrvermerk in die Sparbücher der Kinder einzutragen mit dem Inhalt, dass nur mit Genehmigung des Familiengerichts über die Guthaben verfügt werden kann, stellt eine Beschränkung der Vermögenssorge der Eltern dar, die als Endentscheidung mit der befristeten Beschwerde gemäß § 621 eZPO anzufechten ist.