1. Der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigslust - Familiengericht - vom 14.02.2024, Az.:
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 310,00 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde des Antragsgegners (Kindesvaters) richtet sich gegen die Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren.
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